Gewährleistungshinweis

MARSCHALL übernimmt Gewähr für die Qualität der Produkte entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Defekte Produkte, die nach Auffassung des Kunden unter die Gewährleistung von MARSCHALL fallen, werden an MARSCHALL frei Haus geliefert.
Dabei sind die Artikel- und Seriennummer und eine detaillierte Beanstandung des Produktes mitzuliefern. MARSCHALL prüft, ob der Gewährleistungsanspruch besteht und teilt dem Kunden das Ergebnis mit. Lieferungen, die unter den Gewährleistungsanspruch fallen, erfolgen frei Haus an den Kunden.
Gewährleistungsansprüche werden kostenfrei nur von MARSCHALL erfüllt. Führt der Kunde  Gewährleistungsreparaturen selbst durch, ist MARSCHALL nur für den kostenlosen Austausch der Ersatzteile verpflichtet, die unter den Gewährleistungsanspruch fallen. Der Kunde setzt für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten nur solche Ersatzteile ein, die von MARSCHALL vertrieben oder empfohlen werden. MARSCHALL entstehende Kosten durch Anfahrt und Abfahrt zuzüglich Spesen bei Gewährleistungen vor Ort sind vom Kunden zu ersetzen.

Der Kunde ist ausschließlich für alle Gewährleistungen gegenüber Dritten verantwortlich, die die Gewährleistungen von MARSCHALL überschreiten.

Die Gewährleistungsfristen entsprechen den Angaben in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und betragen 12 Monate.

Ausnahme:

A-Serie:
24 Monate
M-Serie: 24 Monate
Druckkopf A/M: 24 Monate oder 50 km im Transferbetrieb
12 Monate oder 25 km im Thermobetrieb
(Etikettenmaterial muß vorab bei MARSCHALL getestet und freigegeben werden.)

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